Thementipp - Altstädte  
Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“ und der „Authentizität“ erfüllen.

Die in die Liste der deutschen Welterbestätten aufgenommenen historischen Stadtkerne und Ensembles sind alle für sich in mindestens einer Hinsicht weltweit und absolut einmalig: Das gilt für die unter den Schutz der UNESCO gestellten Ensembles von Lübeck, Wismar, Stralsund, Quedlinburg, Goslar, Weimar und Bamberg und Regensburg gleichermaßen.