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Thementipp - Altstädte |
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Denkmäler werden nur dann in die Liste des
Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der
Konvention festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“
und der „Authentizität“ erfüllen.
Die
in die Liste der deutschen Welterbestätten aufgenommenen
historischen Stadtkerne und
Ensembles sind alle für sich in mindestens einer
Hinsicht weltweit und absolut einmalig: Das
gilt für die unter den Schutz der UNESCO
gestellten Ensembles von Lübeck, Wismar,
Stralsund, Quedlinburg, Goslar, Weimar und
Bamberg und Regensburg gleichermaßen. |
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