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Deutsche UNESCO-Kommission  

Die UNESCO war eine der ersten Organisationen der Vereinten Nationen, der die Bundesrepublik Deutschland (1951) beitrat. Damit endete die geistige Isolation, in die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg geraten war. Auch die DDR wurde 1972 hier erstmals Mitglied einer UNO-Organisation. Heute ist Deutschland mit jährlich rund 20 Millionen Euro nach den USA und Japan drittstärkster Beitragszahler der UNESCO.

Die UNESCO hat 193 Mitgliedstaaten, die nationale UNESCO-Kommissionen eingerichtet haben. Diese Nationalkommissionen, die es bei anderen UNO-Organisationen nicht gibt, beziehen die mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation befassten Organisationen und Institutionen des jeweiligen Landes in die Planung, Verwirklichung und Evaluierung des breit gefächerten UNESCO-Programms ein.

Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist eine Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Staat und Wissenschaft sowie als nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung und die übrigen zuständigen Stellen in UNESCO-Belangen zu
beraten, an der Verwirklichung des UNESCO-Programms in Deutschland mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren und Institutionen, Fachorganisationen und Experten mit der UNESCO in Verbindung zu bringen.

 

 
Geschichte, Rechtsform, Organisation


Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde am 12. Mai 1950 noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO (11. Juli 1951) gegründet. Am 3. Oktober 1990 wurde sie auch Rechtsnachfolgerin der UNESCO-Kommission der DDR.

Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wird die DUK vom Auswärtigen Amt finanziert. Der Rechtsform nach ist sie ein eingetragener Verein.
Der DUK gehören bis zu 100 Mitglieder an, darunter Beauftragte der Bundesregierung und der Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder sowie von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter von Institutionen und ad personam gewählte Experten.

Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen. Sie wählt den Vorstand und einen Vollzugsausschuss. Präsident der Kommission ist seit November 2002 Walter Hirche. Das Sekretariat der DUK hat seinen Sitz in Bonn. Es beschäftigt 20 Mitarbeiter. Generalsekretär ist seit Dezember 2004 Dr. Roland Bernecker.

 
Adresse


Deutsche UNESCO-Kommission
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Internet: http://www.unesco.de
E-mail: sekretariat@unesco.de

 
Die Welterbekonvention der Unesco


1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die "Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet.

Sie legt den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, in die Obhut der gesamten Menschheit. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung Ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Es ist das Ziel der Konvention, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern und den Schutz des Natur- und Kulturerbes zu fördern und zu intensivieren.